im März 2024

Liebe Eltern,

für die Anschaffung von Schulbüchern wurde im Jahr 2005 am Schadow-Gymnasium ein Bücherfonds eingerichtet. Alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler erhalten zu Schuljahresbeginn die notwendigen Bücher im Leihverfahren. Nach Erfordernis können diese auch während des laufenden Schuljahres ausgewechselt werden. Ausgenommen davon sind die individuell genutzten Arbeitshefte oder spezielle Lektüren.

Damit gelingt es, sowohl den in der Lernmittelverordnung vorgesehenen Eigenanteil von 100 Euro pro Schülerin und Schüler deutlich zu senken als auch den zeitlichen Aufwand für die Beschaffung der Bücher zu minimieren. Eine ausführliche Beschreibung des Bücherfonds können Sie auf der Homepage unserer Schule unter dem Stichwort „Bücherfonds" nachlesen. Der Beitrag für den Bücherfonds beträgt 50 Euro pro Schuljahr bzw. 100 Euro für die gesamte Oberstufe. In der Mittelstufe bezahlen Geschwisterkinder 35 Euro pro Schuljahr und dann 100 Euro für die gesamte Oberstufe.

Wir bitten alle Erziehungsberechtigten der neuen Schülerinnen und Schüler ebenfalls daran teilzunehmen.

Bezieher von Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, Wohngeldgesetz, und BAföG werden durch Vorlage eines entsprechenden Nachweises, im Sekretariat der Schule, von dieser Verpflichtung befreit und erhalten ihre Bücher über die Schule.

Die Klassenstufen 5 und 6 sind von Zahlungen befreit!

 

Um am Bücherfonds teilzunehmen, bitten wir Sie

• den jeweiligen Beitrag bis zum 25. Juni 2024 auf das Konto des Bücherfonds

• Kontoinhaber: Verein der Eltern, Freunde und Ehemalige

                          der Schadow-Oberschule/Bücherfonds

                          IBAN: DE34 1005 0000 0191 2224 29

 

bei der Berliner Sparkasse zu überweisen (Achtung: NEUE Kontoverbindung!)

  • 50 € für das erste Kind am Schadow-Gymnasium, in der Mittelstufe
  • 35 € für Geschwisterkinder am Schadow-Gymnasium, in der Mittelstufe
  • 100 € für die gesamte Oberstufe (dies ist also eine einmalige Zahlung für die gesamte Oberstufe)

 

Als Verwendungszweck wird der Name des Kindes und die Klassenstufe in der Reihenfolge:

Nachname, Vorname, jetzige Klassenstufe (!) Klasse (a-f) angegeben;

also zum Beispiel: „Mustermann, Paul, Klasse 7a ".

 

Alle Zahlungen, die nicht zuzuordnen sind, müssen bei der Bücherausgabe selbst einen Einzahlungsnachweis erbringen. Alle Zahlungen, die danach eingehen, müssen bei der Bücherausgabe, zum Schuljahresbeginn 2024-2025, für den Nachweis der Einzahlung selbst sorgen,

z.B. Screenshot oder Ausdruck.

Bitte achten Sie unbedingt auf die Vollständigkeit der Angaben, damit die Einzahlung zugeordnet werden kann. Vielen herzlichen Dank!

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Krenz/Schulleiter                                     gez. Lipowski/GEV-Vorsitzender

 

 

 

 

Bücherei

 

Detaillierte Informationen zu den Grundsätzen, dem Verfahrensablauf und den Zahlungsmodalitäten

Grundsatz

Laut Lernmittel-Verordnung vom 16. Dezember 2010 im Land Berlin müssen für jede(n) Schüler(in) in der Oberschule auf eigene Kosten pro Schuljahr Lernmittel im Wert von bis zu 100 Euro beschafft werden. Das Schulgesetz für Berlin (Stand vom 28. Juni 2010) ermöglicht jedoch in § 50 Absatz 4 den Schulen die Einrichtung eines Lernmittelfonds, häufig auch Bücherfonds genannt.

Am Schadow-Gymnasium wurde im Jahre 2005 ein Bücherfond eingerichtet. Eine Teilnehmerquote von 99 % zeugt von einer großen Akzeptanz. Wir bitten alle Erziehungsberechtigten der neuen Schüler ebenfalls daran teilzunehmen.

Alle teilnehmenden Schüler erhalten zu Schuljahresbeginn die notwendigen Bücher im Leihverfahren. Nach Erfordernis können diese auch während des laufenden Schuljahres ausgewechselt werden. Ausgenommen sind davon natürlich die individuell genutzten Arbeitshefte oder spezielle Lektüren. Bücherfondsteilnehmer profitieren nicht nur durch eine geringere finanzielle Belastung sondern auch durch den Wegfall des zeitlichen Aufwandes für die Beschaffung der Bücher.

Der Beitrag für den Bücherfonds beträgt 50 Euro pro Schuljahr bzw. 100 Euro für gesamte die Oberstufe. Geschwisterkinder bezahlen 35 Euro pro Schuljahr bzw. 100 Euro für die Oberstufe.

Bezieher von Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, Wohngeldgesetz, und BAföG werden durch Vorlage eines entsprechenden Nachweises im Sekretariat der Schule von dieser Verpflichtung befreit und erhalten wie bisher ihre Bücher über die Schule.

Zum Verfahrensablauf

Die Teilnahme am Bücherfonds setzt folgende drei Bedingungen voraus

  1. Pünktliche Überweisung des Beitrags
  1. Sorgfältige Behandlung der Bücher
  1. Fristgerechte Rückgabe aller ausgeliehenen Bücher

Zahlungsmodalitäten

Die Beiträge zum Bücherfonds für das neue Schuljahr sind bis zum 25.4.2019 des Schuljahres zu entrichten. Das frühzeitige Einsammeln des Geldes ist für die Büchereiplanung und Bücherbeschaffung unerlässlich. Ein Schreiben wird Anfang April verteilt bzw. geht als Mail allen Familien zu.

Die Kontoverbindung des Bücherfonds finden Sie oben.

Für Geschwisterkinder bitte einzelne Überweisungen tätigen!

Bitte nicht die Elternnamen beim Verwendungszweck angeben. Eine elektronische Bearbeitung ist dann quasi unmöglich!

Behandlung der ausgeliehenen Bücher.

Bücher sind sorgfältig zu behandeln. Dazu gehört auch das Einschlagen von neuen oder nicht eingeschlagenen Büchern mit durchsichtiger Buchschutzfolie. Klebefolie wird auch akzeptiert. Mit farbigen Folien eingeschlagene Bücher können nicht eingescannt werden und werden nicht zurückgenommen. Für nicht eingeschlagene Bücher kann in der Bücherei eine Gebühr von 5 Euro pro Buch bezahlt werden, um eine Rückgabe zu ermöglichen.

Rückgabemodalitäten zum Schuljahresende.

Zum Schuljahresende müssen alle Bücher zurückgegeben werden, sofern sie im nächsten Schuljahr nicht mehr eingesetzt werden. Der zentrale Rückgabe-Zeitplan wird auf der Homepage und auf dem elektronischen Board veröffentlicht.

Das Bücherkonto kann nur durch die Rückgabe des persönlichen Exemplars (auf den Namen ausgeliehen) entlastet werden. Es reicht also nicht, irgendein Buch zurückzugeben, sondern es muss das Exemplar sein, das dem Schüler zu Schuljahresbeginn ausgehändigt worden ist. Bei anderer Handhabung dieser Fälle wären die Verluste für den Bücherfonds zu groß, da die Bücherei keine Handhabe hat, ein Buch von einem anderen Schüler als dem offiziellen Ausleiher zurückzuverlangen. Um ein Vertauschen der persönlichen Bücher zu verhindern, ist es wichtig, direkt nach dem Ausleihen den Namen in den Büchern zu notieren.

Verstöße gegen eine der drei Ausleihregeln haben folgende Konsequenzen:

  • Schüler, deren Eltern nicht rechtzeitig in den Bücherfonds eingezahlt haben, bekommen neue Bücher mit Nachzahlungsbeleg etwa eine Woche nach der regulären Klassen-Ausleihe.
     
  • Schüler, die zum Schuljahresende nicht alle Bücher abgegeben haben, bekommen Gelegenheit, dies nach der regulären Klassen-Ausleihe zu tun und erhalten anschließend ihre neuen Bücher.
     
  • Verlorene oder zerstörte Bücher müssen gleichwertig ersetzt werden. Die ISBN der richtigen, nachzukaufenden Ausgabe kann in der Bücherei erfragt werden. Als Ersatz müssen nicht unbedingt neuwertige Bücher gekauft werden, es reicht auch, ein gebrauchtes Exemplar in gutem Zustand abzugeben. 

Bei der Übermittlung der Überweisungsdaten kommt es bei über tausend Schülern in Einzelfällen immer wieder zu Fehlern unsererseits - wir bitten dies zu entschuldigen.

Dateien zum Download