Verschärftes Handyverbot ab dem neuem Schuljahr 2025/2026

Neuregelung im Umgang mit digitalen Endgeräten (v.a. Smartphones) ab dem Schuljahr 2025/26

Beschluss der Schulkonferenz vom 8.April 2025

Um das persönliche Gespräch zu stärken, die Konzentration zu fördern sowie Störungen, Bewegungsmangel und Mediensucht entgegenzuwirken, bleiben sämtliche digitale Endgeräte mit Betreten des Schulgeländes “unsichtbar”, also ausgeschaltet bzw. im Flugmodus in der Schultasche.

Eine funktionale Nutzung aus pädagogischen Gründen im Unterricht ist in Absprache und unter Aufsicht der Lehrkraft möglich, wobei die Lehrkraft auf soziale Gleichbehandlung achtet und somit eine Benachteiligung Einzelner ausschließt.

Jede sonstige Nutzung ist nur im absoluten Ausnahmefall mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft erlaubt. In dringenden Fällen steht das Telefon im Sekretariat zur Verfügung. 

Die Jahrgangsstufen 11 und 12 dürfen ihre digitalen Endgeräte außerhalb der Pausenzeiten lautlos für schulische Zwecke nutzen (z. B. Recherche, schulorganisatorische Informationen). Ausgenommen sind mögliche Begegnungsräume mit den Jahrgängen der Sek 1, z. B. die Mensa in der Mittagspause. Diese Regelung berücksichtigt sowohl die Vorbildfunktion dieser Jahrgänge als auch die Unterscheidbarkeit der Jahrgänge.  

Die Handyregelung können Sie hier/kannst du hier herunterladen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mitglieder der Schulkonferenz und

Andreas Krenz, Schulleiter des Schadowgymnasiums