im Februar 2025
Liebe Eltern,
für die Anschaffung von Schulbüchern wurde im Jahr 2005 am Schadow-Gymnasium ein Bücherfonds eingerichtet. Alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler erhalten zu Schuljahresbeginn die notwendigen Bücher im Leihverfahren. Nach Erfordernis können diese auch während des laufenden Schuljahres ausgewechselt werden. Ausgenommen davon sind die individuell genutzten Arbeitshefte oder spezielle Lektüren.
Damit gelingt es, sowohl den in der Lernmittelverordnung vorgesehenen Eigenanteil von 100 Euro pro Schülerin und Schüler deutlich zu senken als auch den zeitlichen Aufwand für die Beschaffung der Bücher zu minimieren. Eine ausführliche Beschreibung des Bücherfonds können Sie auf der Homepage unserer Schule unter dem Stichwort „Bücherfonds" nachlesen. Der Beitrag für den Bücherfonds beträgt 50 Euro pro Schuljahr bzw. 100 Euro für die gesamte Oberstufe. In der Mittelstufe bezahlen Geschwisterkinder 35 Euro pro Schuljahr und dann 100 Euro für die gesamte Oberstufe.
Wir bitten alle Erziehungsberechtigten der neuen Schülerinnen und Schüler ebenfalls daran teilzunehmen.
Bezieher von Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, Wohngeldgesetz, und BAföG werden durch Vorlage eines entsprechenden Nachweises, im Sekretariat der Schule, von dieser Verpflichtung befreit und erhalten ihre Bücher über die Schule.
Die Klassenstufen 5 und 6 sind von Zahlungen befreit!
Um am Bücherfonds teilzunehmen, bitten wir Sie:
• den jeweiligen Beitrag bis zum 25.06.2025 auf das Konto des Bücherfonds
• Kontoinhaber: Verein der Eltern, Freunde und Ehemalige
der Schadow-Oberschule/Bücherfonds
IBAN: DE34 1005 0000 0191 2224 29
bei der Berliner Sparkasse zu überweisen.
- 50 € für das erste Kind am Schadow-Gymnasium, in der Mittelstufe
- 35 € für Geschwisterkinder am Schadow-Gymnasium, in der Mittelstufe
- 100 € für die gesamte Oberstufe (dies ist also eine einmalige Zahlung für die gesamte Oberstufe)
Als Verwendungszweck wird der Name des Kindes und die Klassenstufe in der Reihenfolge:
• Nachname, Vorname, jetzige Klassenstufe (!) Klasse (a-e) angegeben;
also zum Beispiel: „Mustermann, Paul, Klasse 7a ".
Alle Zahlungen, die nicht zuzuordnen sind, müssen bei der Bücherausgabe selbst einen Einzahlungsnachweis erbringen.
Alle Zahlungen, die danach eingehen, müssen bei der Bücherausgabe, zum Schuljahresbeginn 2025-2026, für den Nachweis der Einzahlung selbst sorgen,
z.B. Screenshot oder Ausdruck.
Bitte achten Sie unbedingt auf die Vollständigkeit der Angaben, damit die Einzahlung zugeordnet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Krenz/Schulleiter gez. Lipowski/GEV-Vorsitzender